W&M Grafikatelier - Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und W&M Grafikatelier / Johanna Schulze, im weiteren als W&M Grafikatelier bezeichnet, gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn diese von W&M Grafikatelier ausdrücklich anerkannt werden. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bedingungen dieser "AGBs" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

2. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote von W&M Grafikatelier sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag 2 Wochen nach Zugang bei W&M Grafikatelier gebunden. Aufträge gelten durch mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung von W&M Grafikatelier als angenommen, sofern W&M Grafikatelier nicht, etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages, zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wurde.

3. Leistung und Honorar

Sofern nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch von W&M Grafikatelier für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. W&M Grafikatelier ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse, in Form von Teilzahlungen in der Höhe von mindestens ein Drittel dergesamten Auftragssumme, zu verlangen.
Alle Leistungen von W&M Grafikatelier. die nicht ausdrücklich im vereinbarten Angebot abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle W&M Grafikatelier erwachsenden Barauslagen (z.B. Kosten für Druckaufträge, Fertigungen von Werbemitteln gleich welcher Art, Telefon-,Organisationsgebühren usw.) sind vom Kunden zu ersetzen. Auf derartige Fremdkosten werden für Organisation und Abwicklung 10 bis 20 Prozent Provision verrechnet.
Kostenvoranschläge von W&M Grafikatelier sind unverbindlich. Abweichungen von +/- 10 Prozent der tatsächlichen Kosten gegenüber den veranschlagten gelten als genehmigt. Bei Abweichungen von mehr als + 10Prozent wird W&M Grafikatelier den Kunden auf die Mehrkosten hinweisen.Diese Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht binnen 3 Werktagen nach dem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten von W&M Grafikatelier, die aus welchen Gründen auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt W&M Grafikatelier eine Vergütung (Abstandshonorar) in der Höhe von 2 Drittel der angefallenen Kosten. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an dieser Arbeit keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind unverzüglich vom Kunden zu retournieren.

4. Präsentation

Für die Teilnahme an Präsentationen steht W&M Grafikatelier ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von W&M Grafikatelier für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält W&M Grafikatelier nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von W&M Grafikatelier, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von W&M Grafikatelier. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer- weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an W&M Grafikatelier zu retournieren.
Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.
Werden die im Zuge der Präsentation an den Kunden eingebrachten Ideen und Konzepte nicht für diesen Kunden verwendet, so ist W&M Grafikatelier berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von W&M Grafikatelier nicht zulässig.

5. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen von W&M Grafikatelier (wie z.B. Anregungen, Ideen, Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe, Layouts, Druckvorlagen, Fotos, Animationen, Videos, Datenfiles oder andere konkrete Maßnahmen ... etc.) und auch einzelne Teile daraus, bleiben Eigentum von W&M Grafikatelier. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit W&M Grafikatelier darf der Kunde die erbrachten Leistungen nur selbst, ausschließlich in Deutschland (ausgenommen Websites) und nur für die Dauer der Geschäftsbeziehung nutzen.
änderungen der Leistungen von W&M Grafikatelier durch den Kunden oder von Dritten sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von W&M Grafikatelier und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung der Leistungen von W&M Grafikatelier, die über den ursprünglichen Zweck und Umfang hinausgeht, ist die Zustimmung von W&M Grafikatelier notwendig. Dafür steht W&M Grafikatelier oder dem im Aufgabenumfang hervorgegangenen Urheber eine gesonderte, angemessene Vergütung zu. Angemessen ist grundsätzlich das dem Auftrag  entsprechende Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von einem Drittel des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.

6. Kennzeichnung

W&M Grafikatelier ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln (Websites, Print-Produkte, Fotos, Videos, Präsentationen... etc.) und bei allen Maßnahmen auf W&M Grafikatelier und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür Entgeltanspruch zusteht.

7. Genehmigungen

Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen und Maßnahmen von W&M Grafikatelier sind vom Kunden zu überprüfen und binnen 3 Werktagen nach Vorlage schriftlich oder mündlich freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit dieser Leistungen überprüfen lassen (siehe auch Punkt 12. Haftung). Dies gilt insbesondere für in den von W&M Grafikatelier erbrachten Leistungen, die vom Kunden zur Verfügung gestelltes Bild- Text- oder Videomaterial enthalten. W&M Grafikatelier veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

8. Termine

W&M Grafikatelier bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er W&M Grafikatelier eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an W&M Grafikatelier. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von W&M Grafikatelier. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei beauftragten Dritten seitens W&M Grafikatelier oder durch Verzögerungen durch den Kunden selbst - entbinden W&M Grafikatelier jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefer- oder Fertigstellungstermins.

9. Zahlung

Honorarnoten und Rechnungen von W&M Grafikatelier sind sofort nach Eingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten zur 2. Mahnung Gebühren in der Höhe von 5% Rechnungsbetrages, 10% für die dritte Mahnung und Verzugszinsen in der Höhe des Vierfachen des allgemeinen Basiszinssatzes als vereinbart. Gelieferte bzw. fertiggestellte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von W&M Grafikatelier.
Bereits online gestellte und von W&M Grafikatelier hergestellte Webseiten können von W&M Grafikatelier bis zur vollständigen Bezahlung offener Rechnungen des Kunden vorerst wieder vom Webserver genommen werden.
Bei nicht termingerechter Zahlung von vereinbarten Teilzahlungen oder vorheriger Leistungen seitens des Kunden während des Verlaufs eines Projektes oder eines Nachfolgeauftrages ist W&M Grafikatelier berechtigt, die Arbeiten an dem Projekt/Nachfolgeauftrag vorerst einzustellen und erst wieder nach erfolgtem Zahlungseingang fortzuführen. Der vereinbarte Fertigstellungstermin des Projektes verschiebt sich somit mindestens um die Zeit der Zahlungsverzögerung ebenfalls nach hinten.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückhalterecht geltend machen.

10. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von 2 Werktagen nach Leistung durch W&M Grafikatelier schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch W&M Grafikatelier zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von W&M Grafikatelier beruhen.

11. Haftung

W&M Grafikatelier wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen insbesondere der wettbewerbs- und urheberrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen bei von W&M Grafikatelier vorgeschlagenen Leistungen und Maßnahmen ist ausdrücklich der Kunde selbst verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine, von W&M Grafikatelier vorgeschlagene Leistung oder Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von W&M Grafikatelier für Ansprüche, die aufgrund von vorgeschlagenen Leistungen und Maßnahmen von W&M Grafikatelier gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn W&M Grafikatelier seiner Hinweispflicht nachgekommen ist, insbesondere haftet W&M Grafikatelier nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

12. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und W&M Grafikatelier und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Rathenow. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen W&M Grafikatelier und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von W&M Grafikatelier örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. W&M Grafikatelier ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
 

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